Die neue „PayPass“-Funktion von Kredit- und Bankomatkarten ermöglicht „kontaktloses Bezahlen“ mit der Besonderheit, dass Kleinbeträge (bis zu fünf mal € 25,–) ohne PIN-Eingabe bzw ohne Unterschrift durch bloßes Halten der Karte vor ein Funk-Lesegerät gezahlt werden können. Im folgenden Beitrag wird begründet, dass diese (oder eine analoge) Funktion trotz der „voraussetzungslosen“ Zahlungsmöglichkeit nicht zu einer Wertträgereigenschaft der betreffenden Kredit- bzw Bankomatkarte führt. Dabei erweist es sich allerdings als erforderlich, die Definition des „Wertträgers“ zu präzisieren.