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Haftungsfreizeichnung für grobe Fahrlässigkeit unter gleichrangigen Vertragspartnern zulässig / Abgrenzung zur krass groben Fahrlässigkeit

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2014, 641 Heft 10 v. 1.10.2014

ABGB § 879, ABGB § 1295 Abs 1

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