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Sachwalterschaft begründet per se kein Aussageverweigerungsrecht

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2013, 466 Heft 7 v. 15.7.2013

§ 157 Abs 1 StPO:

Ein Aussageverweigerungsrecht kommt dem Sachwalter nicht in dieser Funktion, sondern nur als Angehörigem eines der in § 157 Abs 1 StPO genannten Personenkreise unter den dortigen Voraussetzungen zu.

OGH 05.03.2013, 14 Os 10/13x (LG Graz 05.11.2012, 6 Hv 79/12k)

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