§§ 1295, 1323 ABGB
§ 44 Abs 2 WAG:
Auf Anlageberaterfälle, die sich nach dem 01.11.2007, im zeitlichen Anwendungsbereich des WAG 2007 realisiert haben, ist die neue, klar strukturierte Pflichtenlage nach § 44 WAG 2007 anzuwenden. Demnach bestehen die höchsten Anforderungen bei der Anlageberatung und der Portfolioverwaltung, wo das Gesetz einen sogenannten Geeignetheitstest vorschreibt. Der Anlageberater darf dem Kunden nur ein solches Wertpapier empfehlen, das für den Kunden geeignet ist, das heißt die drei Voraussetzungen nach § 44 Abs 2 WAG 2007 erfüllt.