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Internationale Zuständigkeit für Unterhaltsverfahren bei Kindesentführung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2013, 808 Heft 12 v. 15.12.2013

Art 5 Nr 2 EuGVVO:

Das Bestehen eines gewöhnlichen Aufenthalts begründet im Anwendungsbereich des Art 5 Nr 2 EuGVVO die Zuständigkeit der Gerichte des Aufenthaltsstaats, ohne dass es auf die "Rechtmäßigkeit" dieses Aufenthalts ankäme. Es ist somit unerheblich, ob der nunmehrige Aufenthaltsort des Kindes auf ein im Verhältnis zum (anderen) Obsorgeberechtigten unrechtmäßiges Verbringen zurückzuführen ist.

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