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Doppelveräußerung oder -vermietung: Verurteilung zur Leistung nur bei reeller Chance auf deren Erbringung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2013, 807 Heft 12 v. 15.12.2013

§§ 430, 920 ABGB

§ 226 ZPO:

Im Falle einer Doppelveräußerung und -vermietung und allgemein dann, wenn der Schuldner nacheinander mehrere Verpflichtungen eingegangen ist und die Erfüllung der einen notwendig zur Vereitelung der Erfüllung der anderen führen müsste, setzt die Verurteilung zur

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