§§ 1415, 1416 ABGB:
Schon die Einklagung und anschließende Schaffung eines Exekutionstitels über eine Teilforderung schafft eine von der fällig gestellten Kreditforderung abzugrenzende und gegenüber dieser selbständige weitere Schuldpost an Kapital (neben jenen für Zinsen und Kosten) iS der §§ 1415, 1416 ABGB.