Testamente werden häufig erst in einem hohen Lebensalter errichtet. Bei einer stetig steigenden Lebenserwartung bedeutet dies, dass Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung immer älter sind und damit in Zukunft wohl immer häufiger aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit in Pflegeheimen untergebracht sein werden oder der Begleitung durch professionelle Pfleger bedürfen. Aufgrund der Asymmetrien im Pflegeverhältnis ist die Selbstbestimmungsfreiheit des pflegebedürftigen Erblassers einer gewissen Gefahr ausgesetzt, die von unterschiedlichen Rechtordnungen erkannt und zum Anlass genommen wurde, Vorschriften zum Schutz der Testierfreiheit einzuführen. Der vorliegende Beitrag diskutiert die Lösungen im deutschen, französischen und belgischen Recht und unterzieht vor diesem Hintergrund erstmals die wenig übersichtliche österreichische Rechtslage einer kritischen Analyse.