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Bedeutung einer einvernehmlichen Grenzfestlegung für das Eigentum an Grund und Grenzeinrichtung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2013, 652 Heft 10 v. 15.10.2013

§§ 850, 854, 857, 914, 1380 ABGB

§ 25 VermG:

Die außergerichtliche Festlegung eines strittigen Grenzverlaufs ist als privatrechtlicher Vergleich zu qualifizieren. Die vergleichsweise vorgenommene Festlegung der Grenze in einer Grenzverhandlung gemäß § 25 VermG hat unmittelbare Bedeutung für die Eigentumsverhältnisse.

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