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Rechtzeitigkeit einer Berufung per E-Mail ohne Betreff

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBl 2012, 608 Heft 9 v. 1.9.2012

§ 63 AVG:

Eine Berufung ist iSd § 63 Abs 5 AVG dann eingebracht, wenn sie bei der Behörde tatsächlich eingelangt ist, was bei einer E-Mail-Sendung dann der Fall ist, wenn sie von einem Server, den die Behörde für die Empfangnahme von an sie gerichteten E-Mail-Sendungen gewählt hat, empfangen wurde und sich damit im "elektronischen Verfügungsbereich" der Behörde befindet.

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