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Entwicklungstendenzen bei den Haftungsstrukturen*)*)Meinem Freund und wissenschaftlichen Weggefährten durch über 40 Jahre, dem leider im Jänner 2012 viel zu früh verstorbenen Verfassungsrichter em. o. Univ.-Prof. Dr. Karl Spielbüchler in Dankbarkeit gewidmet.

Aufsätzeem. o. Univ.-Prof. Dr. Rudolf ReischauerJBl 2012, 545 Heft 9 v. 1.9.2012

Im Rahmen einer etwaigen Schadenersatzreform steht vor allem die Frage im Vordergrund, ob der Gesetzgeber nach Möglichkeit festen Tatbeständen den Vorzug oder er dem Richter mit Hilfe eines sogenannten beweglichen Systems möglichst großen Freiraum geben soll. Die nachstehende Abhandlung befasst sich mit diesen Problemen.

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