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Widerruf einer von der Betroffenen erteilten Vollmacht durch den Sachwalter

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2012, 369 Heft 6 v. 1.6.2012

§§ 275 und 1020 ABGB

§ 37 ZPO:

Eine von der betroffenen Person wirksam erteilte Vollmacht bleibt zwar auch nach Rechtskraft des Sachwalterbestellungsbeschlusses weiter wirksam, kann aber vom bestellten Sachwalter jederzeit widerrufen werden.

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