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Rechtzeitige Rüge bei fehlerhafter Gerichtsbesetzung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2012, 322 Heft 5 v. 1.5.2012

§ 281 Abs 1 Z 1 StPO:

Bei Beurteilung, ob dem Beschwerdeführer der die Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 1 StPO begründende Tatumstand schon vor (oder spätestens bis zum Ende) der Hauptverhandlung bekannt geworden ist, ist auf objektive Kriterien, nämlich die Zugänglichkeit des Tatsachensubstrats abzustellen.

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