vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schiedsvereinbarung infolge Auflösung des vereinbarten Schiedsgerichts undurchführbar

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2012, 259 Heft 4 v. 1.4.2012

§ 584 Abs 1 ZPO

§ 914 ABGB:

Eine Schiedsvereinbarung ist dann iSd § 584 Abs 1 S 2 ZPO undurchführbar, wenn das vereinbarte Schiedsgericht nicht mehr existiert und die Bestellung eines gleichartigen (Ad-hoc-)Schiedsgerichts nicht möglich ist, da die Bestellung und Zusammensetzung sowie die Schiedsordnung des seinerzeitigen Schiedsgerichts nicht feststellbar sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!