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Schuldinhalt bei Kaufauftrag, der auf "Aktien" der MEL lautet

RechtsprechungOrdentliche GerichteAss.-Prof. Dr. Andreas Geroldinger, Univ.-Ass. Mag. Moritz RadlerJBl 2012, 175 Heft 3 v. 1.3.2012

§§ 863 und 914 ABGB:

Für die Beurteilung, ob eine Anderslieferung (aliud) vorliegt (hier: MEL-Zertifikat statt MEL-Aktie), ist zunächst nach den allgemeinen Grundsätzen der Vertragsauslegung zu klären, was vertraglich geschuldet war.

Für die Frage, was Vertragsinhalt wurde, sind zunächst die Vertragserklärungen der Parteien iSd § 914 ABGB auszulegen. Unerheblich ist, was eine Partei wollte, solange die andere Partei das nicht erkennen kann. Der Vertrauenstheorie entsprechend ist der Empfängerhorizont maßgeblich.

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