Art 5 Nr 1 lit a EuGVVO:
Zu den "Ansprüchen aus einem Vertrag" (Art 5 Nr 1 lit a EuGVVO) gehören nicht nur die unmittelbaren vertraglichen Pflichten - etwa Leistungs-, Zahlungs-, Duldungs- oder Unterlassungspflichten -, sondern auch die
Art 5 Nr 1 lit a EuGVVO:
Zu den "Ansprüchen aus einem Vertrag" (Art 5 Nr 1 lit a EuGVVO) gehören nicht nur die unmittelbaren vertraglichen Pflichten - etwa Leistungs-, Zahlungs-, Duldungs- oder Unterlassungspflichten -, sondern auch die