§ 148 LFG
§ 1319 ABGB:
Zur Lösung der Frage, wann ein stehendes Luftfahrzeug "in Betrieb" iSd § 148 Abs 1 LFG ist, sind die von der Rsp zum EKHG entwickelten Kriterien heranzuziehen. Wurden insb alle nach dem Flughandbuch vorgesehenen Sicherheitsvorschriften eingehalten und das Flugzeug auch nicht verkehrsbehindernd abgestellt, so befindet sich ein Luftfahrzeug nicht mehr "in Betrieb". Ein einmal derart ordnungsgemäß abgestelltes Flugzeug wird auch nicht durch nachträgliche Windeinwirkung wieder in Betrieb gesetzt.