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Buchvermerk bei Sicherungszession: Datierung der Setzung nicht erforderlich (Judikaturänderung), Folgen einer nachträglichen Veränderung

RechtsprechungOrdentliche GerichteRA Dr. Harald WiesingerJBl 2011, 508 Heft 8 v. 15.8.2011

§§ 452 und 1392 ff ABGB

§ 190 UGB:

Die bloße Möglichkeit einer nachträglichen Veränderung eines Zessionsvermerks (Buchvermerks) in einer EDV-Buchhaltung unter Löschung der ursprünglichen (historischen) Daten führt trotz der Buchführungsvorschrift des § 190 Abs 4 UGB nicht zur Unwirksamkeit der Sicherungszession. Erst eine tatsächlich durchgeführte Veränderung könnte die Wirksamkeit des Publizitätsakts, dies aber nur mit Wirkung ex nunc, beseitigen.

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