vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abgrenzung Zahlungsunfähigkeit und -Stockung / Erkennbarkeit der Zahlungsunfähigkeit für Sozialversicherungsträger

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2011, 458 Heft 7 v. 14.7.2011

§ 30 Abs 1 Z 3 und § 66 KO:

Zahlungsunfähigkeit iSd § 66 KO liegt vor, wenn der Schuldner mehr als 5 % aller fälligen Schulden nicht begleichen kann; kann er 95 % oder mehr begleichen, darf ein Zahlungsempfänger von Zahlungsfähigkeit ausgehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!