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Keine Diebstahlsfähigkeit von Kennzeichentafeln

RechtsprechungOrdentliche GerichteUniv.-Prof. Dr. Susanne Reindl-KrauskopfJBl 2011, 400 Heft 6 v. 14.6.2011

§§ 127 und 229 StGB:

Durch ein in deren Wegnahme bestehendes Unterdrücken von Kennzeichentafeln (§ 49 KFG 1967) wird Diebstahl nicht begründet.

Unter Diebstahl von Kennzeichentafeln iSd § 51 Abs 4 KFG 1967 ist deren strafrechtlich als Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 dritter Fall StGB zu beurteilende Wegnahme zu verstehen.

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