Ombudsförmige Institutionen haben sich mittlerweile in allen europäischen Staaten als besonders bürgernahe Einrichtungen des Rechtsschutzes etabliert. In jüngster Zeit ist eine Entwicklung sowohl hin zu einer fachlichen als auch territorialen Ausdifferenzierung zu beobachten, die sich in letzterem Fall in der Einrichtung regionaler Ombudsstellen niederschlägt. Regionale Ombudseinrichtungen variieren teilweise stark, kommen aber letztlich allen Prinzipien des Verfassungsstaats zugute, sofern ihre parlamentarische Zuordnung, Unabhängigkeit und gewaltenteilende Funktionalität beachtet werden.