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Obligatorisches Wohnungsgebrauchs- oder -fruchtgenussrecht kein Exszindierungsgrund

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2011, 193 Heft 3 v. 14.3.2011

§§ 37 und 150 EO:

Als Exszindierungsgründe (§ 37 EO) können alle nach materiellem Recht bestehenden, sowohl dinglichen als auch obligatorischen Rechte - diese freilich nur, wenn die Sachen und Rechte nicht im Eigentum des Verpflichteten stehen oder nicht zu seinem Vermögen gehören - geltend gemacht werden, wenn sie durch eine Exekutionsführung beeinträchtigt werden.

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