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Aufhebung der Einantwortung infolge Rekurses des Noterben, der sich nur gegen die Zurückweisung seines Antrags auf Inventur richtet

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2011, 192 Heft 3 v. 14.3.2011

§§ 780, 784 und 804 ABGB

§ 2 Abs 1 und § 178 AußStrG:

Pflichtteilsberechtigte Personen sind gem §§ 784, 804 ABGB berechtigt, im Verlassenschaftsverfahren die Inventarisierung und Schätzung des Nachlasses zu begehren, woraus sich ihre Parteistellung iSd § 2 Abs 1 AußStrG ergibt. Bei Entscheidung über diesen Antrag des Noterben ist nur dessen Eigenschaft als Noterbe zu prüfen, nicht aber, ob die Forderung materiell zu Recht besteht.

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