vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausländische Restschuldbefreiung im inländischen Exekutionsverfahren mit Oppositionsklage geltend zu machen

RechtsprechungEntscheidungen in LeitsätzenJBl 2011, 802 Heft 12 v. 15.12.2011

§§ 35 und 39 EO

Art 25 EuInsVO:

Eine Schuldbefreiung in einem ausländischen Insolvenzverfahren, die nach der EuInsVO anzuerkennen ist, kann nicht als Einstellungsgrund nach § 39 EO, sondern nur mit Oppositionsklage geltend gemacht werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!