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GesbR: Anmerkung der Teilungsklage nach §§ 1215, 843 ABGB im Grundbuch zulässig

RechtsprechungEntscheidungen in LeitsätzenJBl 2011, 801 Heft 12 v. 15.12.2011

§§ 843 und 1215 ABGB

§ 61 GBG:

Die Anmerkung der Teilungsklage nach §§ 1215, 843 ABGB (Teilung des GesbR-Vermögens) im Grundbuch ist zulässig. Sie hat (nur) die Wirkung, dass ein im Prozess erstrittener Teilungsanspruch ohne weiteres Verfahren auch gegen jeden einzelnen Einzelrechtsnachfolger der Prozessparteien durchgesetzt werden kann.

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