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Unzulässigkeit eines gerichtlichen Auftrags an den Obsorgeberechtigten, für eine Psychotherapie des Kindes zu sorgen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2011, 700 Heft 11 v. 14.11.2011

§ 146c Abs 1 und § 176 Abs 1 ABGB

§ 104 AußStrG:

Die eigene Verfahrensfähigkeit mündiger Minderjähriger ist auf den persönlichen Bereich im Pflegschaftsverfahren - vor allem auf Obsorge- und Besuchsrechtsregelungen - beschränkt. Ein auf § 176 Abs 1 ABGB gestützter Auftrag des Gerichts gegenüber dem Obsorgeberechtigten, das Kind psychotherapeutisch behandeln zu lassen, betrifft diesen Bereich.

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