§ 364 Abs 1 ABGB
§ 43 VermG:
§ 43 VermG stellt eine Legalservitut iSd § 364 Abs 1 ABGB dar. Damit wird Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen und dessen Mitarbeitern unter anderem das Recht eingeräumt, bei (Vor-)Arbeiten für Vermessungen fremden Grund zu betreten und zu befahren, wenn dies für deren zweckmäßige Durchführung unbedingt erforderlich ist; dabei darf ein Fahrzeug auch abgestellt werden. Durch die Verwendung des Fahrzeugs dürfen aber keine Beeinträchtigungen oder Schäden des Grundeigentümers entstehen.