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Eigentumsändernde Wirkung der außergerichtlichen Beilegung eines Grenzstreits auch im Mappenberichtigungsverfahren nach § 52 Z 5 VermG

RechtsprechungOrdentliche GerichteUniv.-Prof. Dr. Christian HolznerJBl 2011, 645 Heft 10 v. 14.10.2011

§§ 25 und 52 Z 5 VermG

§ 1380 ABGB:

Liegt ein Streit über die Grenze vor (und dient die angebliche Grenzberichtigung nicht nur der Verschleierung eines rechtsgeschäftlichen Eigentumswechsels, der nur durch Ab- und Zuschreibung des Trennstücks verbüchert werden kann), so legt die Neufestsetzung der strittigen Grenze auch den Umfang des jeweiligen Eigentumsrechts fest. Einer zusätzlichen Ab- und Zuschreibung des Eigentums kann es schon deshalb nicht bedürfen, weil diese die Anführung der ursprünglichen Grenze erfordern würde, die aber gerade strittig war. Auf die ursprüngliche (Mappen-)Grenze im Grundsteuerkataster kann hier ebenso wenig zurückgegriffen werden wie in anderem Zusammenhang, weil die dort aufscheinende Grenze - anders als bei in den Grenzkataster aufgenommenen Liegenschaften - nicht verbindlich ist.

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