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Keine Erweiterung der Vertretungsbefugnis des Sachwalters durch mündlichen Auftrag des Pflegschaftsgerichts

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2011, 643 Heft 10 v. 14.10.2011

§§ 275 und 281 Abs 4 ABGB

§§ 123 und 128 Abs 1 AußStrG:

Der Umfang und Inhalt der Vertretungsbefugnis des Sachwalters ergibt sich aus der genauen Umschreibung im Sachwalterbestellungsbeschluss. Die Erweiterung der Sachwalterschaft hat mit Beschluss zu erfolgen (§ 123 iVm § 128 Abs 1 AußStrG). Erst mit dessen Rechtskraft vermindert sich die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen im Umfang der beschriebenen Angelegenheiten und erhöht sich der Aufgabenbereich des Sachwalters.

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