§§ 909 und 1336 ABGB
§ 7 KSchG:
Ist eine Vorfälligkeitsentschädigung Entgelt für die vorzeitige Aufkündigung eines Kreditvertrags, so ist sie einem Reugeld - und nicht einer Konventionalstrafe - gleichzuhalten.
§§ 909 und 1336 ABGB
§ 7 KSchG:
Ist eine Vorfälligkeitsentschädigung Entgelt für die vorzeitige Aufkündigung eines Kreditvertrags, so ist sie einem Reugeld - und nicht einer Konventionalstrafe - gleichzuhalten.