§ 94 Abs 2, §§ 97 und 1295 Abs 2 ABGB
§ 382b EO:
Ähnlich wie der Unterhaltsanspruch gem § 94 Abs 2 S 2 ABGB findet auch der Anspruch des wohnungsbedürftigen Ehegatten nach § 97 ABGB seine Grenze im Rechtsmissbrauch. Dieser ist anzunehmen, wenn der wohnungsbedürftige Ehegatte seine Beistandspflicht selbst gröblich vernachlässigt hat.