vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Diskriminierung von Bewerberinnen bei Ausschreibung im Bundesdienst

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2010, 530 Heft 8 v. 17.8.2010

§ 14 B-GlBG (idF vor BGBl I 2004/65):

Nach § 14 Abs 1 B-GlBG aF (nunmehr § 18 Abs 1 B-GlBG) ist für jede vom Bund zu vertretende rechtswidrige Diskriminierung im Bewerbungsverfahren Schadenersatz zu leisten. Dass durch die Diskriminierung der berufliche Aufstieg der diskriminierten Person verhindert wurde, ist nicht erforderlich.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!