vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wirkungen eines Teilanerkenntnisurteils über ein Mangelbehebungsbegehren

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2010, 527 Heft 8 v. 17.8.2010

§§ 932 und 933a ABGB

§ 411 ZPO

Die Identität eines Anspruchs iSd § 411 ZPO liegt nur dann vor, wenn das neu gestellte Begehren sowohl inhaltlich dieselbe Leistung, Feststellung oder Rechtsgestaltung fordert, wie sie bereits Gegenstand des rechtskräftigen Vorerkenntnisses war, und auch die zur Begründung des neuen Begehrens vorgetragene rechtserzeugenden Tatsachen dieselben sind, auf die sich die rechtskräftige Entscheidung gründet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!