vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mit Formularen des Anfechtungsgegners ausgestatteter Anlageberater kein "Dritter" iSd § 875 ABGB

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2010, 442 Heft 7 v. 12.7.2010

§ 875 ABGB:

Jeder, der im Auftrag des Anfechtungsgegners handelt und maßgeblich am Zustandekommen des Geschäfts mitgewirkt hat, ist im Rahmen der Irrtumsanfechtung als Gehilfe des Gegners anzusehen, sofern die Erklärung des Gehilfen zu seinem Aufgabenbereich gehört. Eine solche Beauftragung kann sich bereits aus der Ausstattung mit Formularen (hier: Konto- und Depoteröffnungsantrag) ergeben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!