Der Verfasser hat 2008 einen rechtspolitischen Vorschlag des Inhalts unterbreitet, Bestandverträge in Einkaufszentren aus dem MRG auszunehmen (Vollausnahme nach § 1 Abs 2 MRG)1). Grundlage dieses Vorschlages war eine handelswissenschaftliche Untersuchung, die empirisch nachweist, dass ein Einkaufszentrum spezifische Agglomerationseffekte generiert und somit als eigener Betriebstyp zu qualifizieren ist2). Aus juristischer Sicht ist das Einkaufszentrum damit ein Unternehmen, das verpachtet wird - dies entsprach bis 2006 ständiger Rechtsprechung. Die jüngste Rechtsprechung des OGH geht allerdings in die gegenteilige Richtung, eine Lösung kann daher nur der Gesetzgeber herbeiführen.