Eingebettet in ein umfassendes Diversionskonzept wurde vor zehn Jahren der Tatausgleich in das österreichische Strafrecht allgemein eingeführt. Der Gesetzgeber hat damit das (neue) Paradigma einer Restorative Justice neben jenes der Strafe gestellt. Der gegenständliche Beitrag untersucht, inwiefern sich eine Kriminalstrafe, die als so genannte Wiedergutmachungsstrafe inhaltlich Anleihen am Konzept einer Restorative Justice nimmt, für eine Einführung in das österreichische Strafrecht eignet.