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Tatbegriff und Teilrechtskraft im Finanzstrafrecht

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2010, 318 Heft 5 v. 18.5.2010

§§ 1, 33, 53, 214 FinStrG und § 289 StPO:

Mit Abgabe einer unrichtigen Jahressteuererklärung unabhängig von der Höhe des Hinterziehungsbetrags wird ein Finanzvergehen (§ 1 Abs 1 FinStrG) der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG begründet.

Seite 318


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