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Warnpflicht des Rechtsanwalts bei Überschreitung der Kostenschätzung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2010, 298 Heft 5 v. 18.5.2010

§§ 934, 1002 ff, 1151, 1170a ABGB:

Die in § 1151 Abs 1 ABGB erwähnte "Herstellung eines Werkes" wird allgemein als Verpflichtung zur Herbeiführung eines (Arbeits-)Erfolgs verstanden. Der Unterschied zum Auftragsvertrag besteht darin, dass ein "tatsächlicher" Erfolg, also eine reale Veränderung, herbeizuführen ist und nicht (primär) eine Veränderung der Rechtslage durch rechtsgeschäftliches Handeln.

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