Das Lissabonurteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts hat große Aufmerksamkeit erzeugt, die keineswegs auf Deutschland beschränkt blieb. Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, ob die vom Bundesverfassungsgericht gezogenen Schlussfolgerungen auch die Rechtslage in Österreich tangieren. Insbesondere stellt sich die Frage, ob eine allfällige Gesamtänderung der Bundesverfassung durch den Vertrag von Lissabon neu zu diskutieren wäre. Schließlich behandelt der Beitrag auch die Frage, ob der Vertrag von Lissabon zwingend eine Änderung der parlamentarischen Mitwirkungsrechte in Österreich erfordert.