§ 13 Abs 3 und § 73 AVG:
In einem auf Antrag des Beitragspflichtigen eingeleiteten Feststellungsverfahren nach § 10 ALSAG ist der Bund berechtigt, einen Devolutionsantrag zu stellen.
§ 13 Abs 3 und § 73 AVG:
In einem auf Antrag des Beitragspflichtigen eingeleiteten Feststellungsverfahren nach § 10 ALSAG ist der Bund berechtigt, einen Devolutionsantrag zu stellen.