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Mangel der Vertretungsbefugnis in einem ASG-Verfahren

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2010, 257 Heft 4 v. 21.4.2010

§ 169 Abs 1 Geo

§ 40 Abs 2 Z 4 ASGG:

Urkunden, die für eine Entscheidung verwertet wurden oder in Betracht kommen können, sind nach § 169 Abs 1 Geo grundsätzlich bis zur Rechtskraft der Entscheidung beim Akt zurückzubehalten und können davor

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