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Kein Eintrittsrecht des Masseverwalters in Einzelanfechtungsprozess eines Absonderungsgläubigers

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2010, 193 Heft 3 v. 22.3.2010

§ 37 Abs 5 KO

§ 19 AnfO; Art 15 EuInsVO:

Der Einzelanfechtungsprozess eines Gläubigers, der bereits eine Sicherheit erlangt hat (hier: deutsches Arrestpfandrecht), wird durch die Konkurseröffnung über das Vermögen des ursprünglichen Schuldners nicht unterbrochen. Das Anfechtungsmonopol des Masseverwalters erstreckt sich nicht auf Anfechtungsansprüche von Absonderungsgläubigern.

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