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Anspruch auf Ersatz der entgangenen Urlaubsfreude; Verhältnis zum Gewährleistungsrecht

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2010, 188 Heft 3 v. 22.3.2010

§ 31e Abs 3 KSchG:

Zweck des § 31e Abs 3 KSchG ist es, immaterielle Nachteile, nämlich die Beeinträchtigung des Genusses einer Urlaubsreise, insb die mit der Enttäuschung einer (berechtigten) Erwartung verbundenen Unlustgefühle

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