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Prozess- und Vertretungskosten eines auf Zahlung des Pflichtteils gerichteten Verfahrens als die Pflichtteilsbemessungsgrundlage mindernde Passiva der Verlassenschaft?

RechtsprechungOrdentliche GerichteAss. Dr. Olaf RissJBl 2010, 703 Heft 11 v. 23.11.2010

§§ 775 ff, 784 und 810 ABGB:

Die nach dem Erbfall und vor der Einantwortung entstandenen, mit der Besorgung und Verwaltung des Nachlasses verbundenen Kosten sind als Erbgangs-(Erbfalls-) schulden Passiva der Verlassenschaft.

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