Das Kunstrückgabegesetz (BGBl 181/1998) ermächtigt Bundesorgane zur unentgeltlichen Übereignung von Kunstgegenständen, die in einem spezifisch historisch belasteten Eigentum der Republik stehen. Der folgende Beitrag untersucht die rechtliche Stellung der durch diese Ermächtigung Begünstigten und dabei auch die Frage, ob diese Rechtsstellung veräußert werden kann.