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Keine Nichtigkeitssanktion bei Verstoß gegen die Verpflichtung zur Erstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans gem § 18 Abs 3 ZÄG durch Zahnarzt

RechtsprechungOrdentliche GerichteReinhard ReschJBl 2010, 649 Heft 10 v. 12.11.2010

§ 879 Abs 1 ABGB

§ 18 Abs 3 ZÄG:

Aus dem ZÄG folgt eindeutig, dass ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Erstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans mit einer Verwaltungsstrafe bedroht ist. Eine Nichtigkeitssanktion enthält das Gesetz dagegen nicht. Nun ist ein gegen ein gesetzliches Verbot verstoßender Vertrag nach § 879 Abs 1 ABGB nichtig, wenn diese Rechtsfolge entweder ausdrücklich angeordnet oder vom Verbotszweck erfordert wird.

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