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Schadenersatzreform - Verständnis und Missverständnisse

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Rudolf ReischauerJBl 2009, 405 Heft 7 v. 1.7.2009

Seite 405


Im Juni 2005 hat eine Arbeitsgruppe nach etwa fünfjähriger Vorlaufzeit einen Entwurf zwecks Gesamtreform des Schadenersatzrechts (= Arg-E) vorgelegt. Darauf hat ein Arbeitskreis nach zweijährigem Bemühen einen Vorschlag zu einer auf dem geltenden Recht aufbauenden Teilreform (= EdA) unterbreitet. Diesen hat Koziol mit strengem Blick geprüft (JBl 2008, 348). Hier die Antwort. - Im Anhang zu dieser Abhandlung wird der Entwurf des Arbeitskreises (= EdA) dem Text des geltenden Schadenersatzrechtes gegenübergestellt.

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