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Kollisionsrechtliche Beurteilung eines Arbeitskräfteüberlassungsvertrags

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2009, 788 Heft 12 v. 1.12.2009

§§ 1 und 3 IPRG; Art 3, 4 und 7 EVÜ; § 16 Abs 3 AÜG; §§ 1b und 16 Abs 1 dAÜG:

Nach § 3 IPRG ist maßgebliches fremdes Recht wie in seinem ursprünglichen Geltungsbereich anzuwenden. Wenn auch in erster Linie die durch die hRsp geprägte Anwendungspraxis im Ursprungsland maßgeblich ist, ist dann der herrschenden (überwiegenden) fremden Lehre zu folgen, wenn jene keine eindeutige Antwort ergibt.

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