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Versuchsbeginn beim Erzeugen von Suchtgift

RechtsprechungStrafsachenJBl 2009, 731 Heft 11 v. 1.11.2009

§§ 27, 28 und 28a SMG:

Nach der SMG-Novelle 2007 ist der Anbau von Cannabispflanzen nicht mehr als Versuchsbeginn des Erzeugens anzusehen. Zur Beurteilung als versuchte Erzeugung iSd § 28a Abs 1 erster F SMG bedarf es nunmehr einer im Hinblick auf die Gewinnung von Suchtgift ausführungsnahen, im Fall von Cannabispflanzen nach den Vorstellungen des Täters dem Abschneiden der Pflanzen unmittelbar vorangehenden Handlung.

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