Art 15 EuGVVO:
Der Betrieb einer Internet-Seite für eine Diskothek in der Tschechischen Republik in tschechischer Sprache erfüllt für sich allein, also ohne jeden Bezug auf ausländische Gäste, nicht das Tatbestandsmerkmal des "Ausrichtens" auf den österr Markt, der Verbrauchergerichtsstand des Art 15 EuGVVO gegenüber einem österr Diskothekenbesucher wird dadurch nicht begründet.